Fahrverbot und Parkplätze
Die Ordnung auf den verkehrsfreien, oberirdischen Ebenen (Wege, Plätze) sowie die Benützung der Besucherparkplätze Ost und West sind im richterlichen Verbot geregelt.
Das Befahren des allgemeinen Fahrverbots kann für den kurzzeitigen Warenumschlag gestattet werden. Handwerker erhalten für die Zeit ihres Arbeitseinsatzes eine Parkkarte, die berechtigt, das Fahrzeug auf den Besucherparkplätzen abzustellen. Diese kann bei der Betriebszentrale Jupiterstrasse 11 bezogen werden.
Das Einhalten des allgemeinen Fahrverbots wird kontrolliert. Bei unerlaubtem Befahren und/oder Parkieren wird eine Umtriebs-Entschädigung ausgestellt.
Quartierplan
Abfall- und Müllentsorgung
Den Bewohnerinnen und Bewohnern im Quartier Murifeld-Wittigkofen stehen nebst dem Hauskehricht noch weitere Möglichkeiten zur Entsorgung von anfallendem Unrat zur Verfügung.
Auf der Südseite des Geschäftszentrums stehen Container zur Entsorgung der Flaschen, Dosen, Büchsen sowie Altkleider und -schuhe zur Verfügung. Verboten ist das Deponieren von Sperrgut jeglicher Art. Um diesen fachgerecht zu entsorgen, steht jeweils am Mittwoch das Öko-Mobil der Stadt Bern auf dem Vorplatz des Geschäftszentrums. Nähere Informationen unter: